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Juristische Beurteilung der Produktbilder bei Shoppero

Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt in Stuttgart, hat sich eingehend mit der Benutzung von Produktbildern bei Shoppero beschäftigt. Wir fanden den Beitrag natürlich recht ansprechend und da wir in der Vergangenheit häufiger gefragt wurden, ob unser Vorgehen so OK ist, dürfte dieser Beitrag vielleicht auch andere interessieren.

3 Responses to “Juristische Beurteilung der Produktbilder bei Shoppero”


  1. 1 Carsten Ulbricht

    Hallo Herr Diedrich,

    nur um etwaigen Mißverständnissen vorzubeugen…

    Ich habe mich nicht spezifisch mit der Benutzung von Produktbildern bei shoppero beschäftigt, sondern nur die Diskussion darüber zum Anlass genommen, die rechtliche Beurteilung der Nutzung urheberrechtlich relevanter Biler - unter Heranziehung des Urteils des LG Erfurt - zu analysieren.

    Auf dieser Grundlage kann man nur bei Vorliegen der in meinem Beitrag einzeln aufgeführten Voraussetzungen von einer konkludenten Einwilligung des Rechteinhabers für die Nutzung der Produktbilder ausgehen.

    Ob bei der derzeitigen Gestaltung von shoppero auch tatsächlich all diese Voraussetzungen gegeben sind, halte ich zumindest für fragwürdig.

    Mit freundlichem Gruss

    Carsten Ulbricht

  2. 2 Sebastian

    Ich habe mich mal an der Diskussion beteiligt. Ganz so einfach ist die Sache nämlich nicht:

    http://www.internetszene.deforum/index.php?act=ST&f=6&t=2799

    Viele Grüße vom Wannsee,

    Sebastian

  1. 1 » Web 2.0 im Knast: Produktfoto-Klau

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