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Über die angebliche Abmahngefahr

In einigen Blogs wurde aufgeregt über Shoppero und das Urheberrecht sowie eine Abmahnmascherine geschrieben, die in Zusammenhang mit unseren AGB entstehen soll. Inbesondere wird bemängelt, dass unsere AGB die Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter auf die Nutzer überträgt.

Mal abgesehen, dass sich ein solcher Passus in den AGB einer jeden Plattform wiederfindet, bei der User selber Inhalte einstellen dürfen, möchte ich an dieser Stelle auf zwei Sachen hinweisen:

1. Die Verantwortung für eine Verletzung Rechte Dritter durch unsere User trägt natürlich der User selber. Wie sollte es anders gehen?
2. Es handelt sich bei Shoppero überwiegend um Produktfotos, die von den Herstellern zur Nutzung verfügbar gemacht worden sind.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass bei diesem Thema viel Lärm um nichts entfacht wurde. Die Nutzung einer Plattform bedeutet keinen Freifahrtsschein für mögliche Rechtsbrüche, das ist nichts Neues. Im Normalfall allerdings meldet sich ein betroffender Dritter bei dem Betreiber der Plattform, schildert sein Anliegen, setzt evtl. eine Frist und dann gehen wir los, prüfen den Sachverhalt und nehmen dann ggf. das beanstandete Bild runter.

13 Responses to “Über die angebliche Abmahngefahr”


  1. 1 Sebastian

    Dieser Beitrag geht am Kern der Sache vorbei:

    1. Nicht der User, sondern Euer System grabbt Content von fremden Seiten

    2. Wurden die Bilder Dritten und nicht Euch! zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt

    3. Wird natürlich eine Frist gesetzt. Die ist aber i.d.R. mit einer Kostennote und bei Profis mit einer Schadenersatzforderung i.H.d. Lizenzgebühr verbunden.

    Prost!

  2. 2 ocj von yadayada.de

    Nico, zu Deinen beiden Punkten:

    1. Wenn Euer Rechtsanwalt Euch nich erklären kann, wie man das regelt, solltet Ihr über Ersatz nachdenken.

    2. Ich hoffe mit meinem Vorredner für Euch, dass die Urheber der Fotos Euch Nutzungsrechte daran eingeräumt haben. Das ist bei Herstellerfotos nämlich manchmal aber keinesfalls immer so.

    ocj

  3. 3 ocj von yadayada.de

    Noch eine Frage:

    Nehmt Ihr im beschriebenen Fall einer Abmahnung das Bild lediglich aus dem Dienst oder teilt Ihr dem Abmahnenden auch ohne Weiteres die Daten des Nutzers mit, der einen Rechtsverstoß begangen haben soll?

    ocj

  4. 4 nico

    ocj, ich teile, wie schon mal bei dir im blog erwähnt, Deine Ansichten nicht. Du, und andere, bauschen ein Thema auf, dass nicht das Zeug dazu hat, ein Thema zu werden. Es geht hier wie gesagt um Produktphotos.

    Wer allerdings auf total Nummer Sicher gehen will, der knipst die Fotos zum Produkt selber.

    zu deiner Anschlußfrage: ohne Weiteres teilen wir gar nix mit.

  5. 5 ocj von yadayada.de

    nico, obwohl ich nun schon einige Jahre Rechtsanwaltstätigkeit auf dem Buckel habe, ist mir der Begriff “Produktphoto” als in irgendeiner Form rechtseinräumendes Konstrukt nicht bekannt.

    Bitte klär mich doch mal auf, warum Ihr die sog. “Produktphotos” nutzen dürft. Wenn Ihr Genehmigungen habt, toll! Aber warum sagt Ihr das nicht? Falls nicht, kannst Du es gerne weiter “Produktphotos” nennen. Ich nenne es dann aber Nutzung ohne Nutzungsrecht.

    ocj

  6. 6 paulinepauline

    Jetzt mal praktisch gedacht … wenn ein Hersteller eines seiner Produktfotos auf Shoppero oder einer anderen, ähnlichen Plattform findet, dann müsste er das eigentlich positiv beurteilen. Schließlich befindet sich direkt neben dem Produktfoto ein Link in einen (oder evtl. sogar seinen) Online-Shop, wo man das Produkt kaufen kann. Somit ist das für den Hersteller (oder auch Händler) User generated Werbung (yeah, ein Buzzword;) fürs Produkt / den Shop und sorgt für Verkäufe. Warum also sollte ein solcher Hersteller oder Händler in einem solchen Falle abmahnen?

    Anders sehe ich es allerdings, wenn bei Shoppero ein Produkt empfohlen wird, und kein Shop angegebenn wird, in dem man das Produkt kaufen kann. Und das ist bei Shoppero möglich. Noch dazu kommen die direkt daneben platzierten Google-Ads, die evtl. sogar auf ein Konkurrenzprodukt verweisen. Dann hätte der Hersteller doch schon eher einen Grund. Watt dann?

    PS. bin kein Anwalt, also wenn mein Gedankengang falsch ist, macht mich nicht nieder. ;)

  7. 7 jo

    Paulinepauline: Mir fallen 2 Aspekte ein.

    Zum einen möchten viele Hersteller einfach die Kontrolle darüber behalten, wo die Bilder landen (Qualität der Reproduktion, alte Bilder/Designs sollen schnell raus aus dem Netz, mit schlecht beleumundeten Plattformen möchte man nicht in Verbindung gebracht werden, uvm).

    Wenn du dir mal die Bilddatenbanken diverser Hersteller anschaust, findest du da zum Teil recht explizite Regeln. Zum Beispiel bei Samsung: http://www.samsung.de/nutzungsrechte.htm

    Die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bildmaterial stehen Samsung zu. Der Download, die Verwendung und die Veröffentlichung des Bildmaterials bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Samsung Electronics GmbH, Am Kronberger Hang 6, 65824 Schwalbach. […]

    Oder bei Rohloff, einem Hersteller von Fahrrad-Komponenten:

    For which online media the use of Rohloff product photos is not permitted:

    * Non self-run online shops (e.g. Ebay Shops)
    * Internet auctions (e.g. Ebay)
    * cheap price portals (e.g. Yatego, guenstiger.de)

    Das ist ja so ungefähr auch das Segment von Shoppero.

    Weit seltener: Die Verträge zwischen Urheber und Hersteller geben eine pauschale Weiterlizensierung nicht her, der Urheber möchte weitere Nutzungsformen ggf. einzeln abrechnen.

    Ich glaube auch nicht, dass das ein großes Thema ist. Das ändert aber nichts daran, dass die unklare Rechtslage zu Ärger führen kann.

  8. 8 ocj von yadayada.de

    paulinepauline, praktisch mag das so sein. Rechtlich kann man es aber wie folgt zusammenfassen: Kein Nutzungsrecht - kein Schutz vor Abmahnungen. Für Shoppero ein vielleicht kalkuliertes Risiko. Dass man dies den Nutzern zumutet und dann noch sagt, was diese machen, sei ihr Bier, nenne ich Frechheit. Aber das mag jeder anders sehen.

    ocj

  9. 9 Gabriel

    Paulinepauline:
    > Warum also sollte ein solcher Hersteller oder Händler in einem
    > solchen Falle abmahnen?

    Falls ein selbst produziertes “Produktbild” seines Shops neben einem Link zu einem anderen Shop auftaucht? z.B. Amazon-Bild mit nebenstehendem Verkaufslink auf Shop XY oder anders herum.

  10. 10 paulinepauline

    ja, die rechtliche situation kenne ich so einigermaßen, aber die praktische handhabung im web2.0 ist eben ein wenig anders. daher meine überlegung. ansonsten könnten ja sämtliche empfehlungsdienste dicht machen …

  11. 11 Rantu

    Pauline: Weil meistens der Hersteller/Verkäufer auch nur Nutzungsrechte hat, das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Und der wird befragt und bezahlt für verschiedenste Nutzungsarten.

  1. 1 Nico Lumma im Kreuzfeuer der Kritik - Sajonara.de - Internetmagazin
  2. 2 Juristische Beurteilung der Produktbilder bei Shoppero at shoppero Blog

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